MEW-ZENO/Band 18/ME18-264.html

3. Nachtrag über Proudhon
und die Wohnungsfrage

I

In Nr. 86 des »Volksstaats« gibt sich A. Mülberger als Verfasser der von mir in Nr. 51 u. folg. d. Bl. kritisierten Artikel zu erkennen. Er überhäuft mich in seiner Antwort mit einer solchen Reihe von Vorwürfen und verrückt dabei so sehr alle Gesichtspunkte, um die es sich handelt, daß ich wohl oder übel darauf erwidern muß. Ich will versuchen, meiner Entgegnung, die sich zu meinem Bedauern großenteils auf dem von Mülberger mir vorgeschriebnen Gebiet der persönlichen Polemik bewegen muß, ein allgemeines Interesse dadurch zu geben, daß ich die Punkte, auf die es hauptsächlich ankommt, nochmals und womöglich deutlicher als vorher entwickle, selbst auf die Gefahr hin, von Mülberger abermals bedeutet zu werden, daß alles dies »im wesentlichen nichts Neues, weder für ihn noch die sonstigen Leser des ›Volksstaat‹ enthält«.

Mülberger beklagt sich über Form und Inhalt meiner Kritik. Was die Form angeht, so genügt es zu erwidern, daß ich zu jener Zeit gar nicht wußte, von wem die betreffenden Artikel herrührten. Von einer persönlichen »Voreingenommenheit« gegen den Verfasser konnte also keine Rede sein; gegen die in den Artikeln entwickelte Lösung der Wohnungsfrage war ich allerdings insoweit »voreingenommen«, als sie mir aus Proudhon längst bekannt war und meine Ansicht darüber feststand.

Über den »Ton« meiner Kritik will ich mit Freund Mülberger nicht streiten. Wenn man so lange in der Bewegung gewesen wie ich, bekommt man eine ziemlich harte Haut gegen Angriffe und setzt eine solche daher auch leicht bei andern voraus. Um Mülberger zu entschädigen, will ich diesmal versuchen, meinen »Ton« mit der Empfindlichkeit seiner Epidermis (Oberhaut) in ein richtiges Verhältnis zu bringen.

Mülberger beklagt sich besonders bitter darüber, daß ich ihn einen Proudhonisten genannt, und beteuert, er sei keiner. Ich muß ihm natürlich glauben, werde aber den Beweis führen, daß die betreffenden Artikel – und mit ihnen allein hatte ich zu tun – nichts enthalten als puren Proudhonismus.

Aber auch Proudhon kritisiere ich, nach Mülberger, »leichtfertig« und tue ihm schweres Unrecht:

»Die Lehre vom Kleinbürger Proudhon ist bei uns in Deutschland ein stehendes Dogma geworden, das sogar viele verkünden, ohne auch nur eine Zeile von ihm gelesen zu haben.«

Wenn ich bedaure, daß die romanisch redenden Arbeiter seit zwanzig Jahren keine andre Geistesnahrung haben als die Werke Proudhons, so antwortet Mülberger, daß bei den romanischen Arbeitern »die Prinzipien, wie sie von Proudhon formuliert sind, fast allenthalben die treibende Seele der Bewegung bilden«. Dies muß ich ableugnen. Erstens liegt die »treibende Seele« der Arbeiterbewegung nirgendswo in den »Prinzipien«, sondern überall in der Entwicklung der großen Industrie und deren Wirkungen, der Akkumulation und Konzentration des Kapitals auf der einen und des Proletariats auf der andern Seite. Zweitens ist es nicht richtig, daß die Proudhonschen sogenannten »Prinzipien« bei den Romanen die entscheidende Rolle spielen, die Mülberger ihnen zuschreibt; daß »die Prinzipien der Anarchie, der Organisation des forces économiques, der liquidation sociale usw. dort... die wahrhaften Träger der revolutionären Bewegung geworden sind«. Von Spanien und Italien gar nicht zu reden, wo die proudhonistischen Allerweltsheilmittel nur in der durch Bakunin weiter verballhornten Gestalt irgendwelchen Einfluß gewonnen haben, ist es für jeden, der die internationale Arbeiterbewegung kennt, notorische Tatsache, daß in Frankreich die Proudhonisten eine wenig zahlreiche Sekte bilden, während die Masse der Arbeiter von dem unter dem Titel »Liquidation sociale und Organisation des forces économiques« von Proudhon entworfnen gesellschaftlichen Reformplan nichts wissen will. Es hat sich das u.a. unter der Kommune gezeigt. Obwohl die Proudhonisten stark in ihr vertreten waren, wurde doch nicht der geringste Versuch gemacht, nach Proudhons Vorschlägen die alte Gesellschaft zu liquidieren oder die ökonomischen Kräfte zu organisieren. Im Gegenteil. Es gereicht der Kommune zur höchsten Ehre, daß bei allen ihren ökonomischen Maßregeln nicht irgendwelche Prinzipien ihre »treibende Seele« bildeten, sondern – das einfache praktische Bedürfnis. Und deshalb waren diese Maßregeln – die Abschaffung der Nachtarbeit der Bäcker, das Verbot der Geldstrafen in Fabriken, die Konfiskation stillgesetzter Fabriken und Werkstätten und ihre Überlassung an Arbeiter-Assoziationen – durchaus nicht im Geist Proudhons, wohl aber in dem des deutschen wissenschaftlichen Sozialismus. Die einzige soziale Maßregel, die die Proudhonisten durchsetzten, war – die Bank von Frankreich nicht mit Beschlag zu legen, und zum Teil daran ging die Kommune zugrunde. Ebenso haben die sogenannten Blanquisten, sobald sie den Versuch machten, sich aus bloß politischen Revolutionären in eine sozialistische Arbeiterfraktion mit bestimmtem Programm zu verwandeln – wie dies in dem von den blanquistischen Flüchtlingen in London in ihrem Manifest: »Internationale et Révolution« geschehn ist –, nicht die »Prinzipien« des Proudhonschen Plans der Gesellschaftsrettung proklamiert, wohl aber, und zwar fast buchstäblich, die Anschauungen des deutschen wissenschaftlichen Sozialismus von der Notwendigkeit der politischen Aktion des Proletariats und seiner Diktatur als Übergang zur Abschaffung der Klassen und, mit ihnen, des Staats – wie solche bereits im »Kommunistischen Manifest« und seitdem unzählige Male ausgesprochen worden. Und wenn Mülberger gar aus der Mißachtung Proudhons bei den Deutschen einen Mangel an Verständnis der romanischen Bewegung »bis zur Kommune von Paris« herleitet, so möge er zum Beweis dieses Mangels diejenige romanische Schrift nennen, die die Kommune nur annähernd so richtig verstanden und dargestellt hat wie die »Adresse des Generalrats der Internationalen über den Bürgerkrieg in Frankreich«, geschrieben von dem Deutschen Marx.

Das einzige Land, wo die Arbeiterbewegung direkt unter dem Einfluß der Proudhonschen »Prinzipien« steht, ist Belgien, und die belgische Bewegung kommt eben deswegen auch, wie Hegel sagt, »von nichts durch nichts zu nichts«.

Wenn ich es für ein Unglück halte, daß die romanischen Arbeiter, direkt oder indirekt, seit zwanzig Jahren geistig nur von Proudhon zehrten, so finde ich dies nicht in der durchaus mythischen Herrschaft des Proudhonschen Reformrezepts – was Mülberger die »Prinzipien« nennt –, sondern darin, daß ihre ökonomische Kritik der bestehenden Gesellschaft von den durchaus falschen Proudhonschen Wendungen infiziert und ihre politische Aktion durch proudhonistischen Einfluß verhunzt wurde. Ob danach die »verproudhonisierten romanischen Arbeiter« oder die deutschen, die jedenfalls den wissenschaftlichen deutschen Sozialismus unendlich besser begreifen als die Romanen ihren Proudhon, »mehr in der Revolution stehn«, werden wir beantworten können, wenn wir erst wissen, was das heißt: »in der Revolution stehn«. Man hat reden gehört von Leuten, die »im Christentum, im wahren Glauben, in der Gnade Gottes stehn« usw. Aber in der Revolution, in der gewaltsamsten Bewegung »stehn«? Ist denn »die Revolution« eine dogmatische Religion, an die man glauben muß?

Ferner wirft mir Mülberger vor, ich habe, gegen die ausdrücklichen Worte seiner Arbeit, behauptet, er erkläre die Wohnungsfrage für eine ausschließliche Arbeiterfrage.

Diesmal hat Mülberger in der Tat recht. Ich hatte die betreffende Stelle übersehn. Unverantwortlicherweise übersehn, denn sie ist eine der bezeichnendsten für die ganze Tendenz seiner Abhandlung. Mülberger sagt wirklich mit dürren Worten:

»Da uns so oft und viel der lächerliche Vorwurf gemacht wird, wir treiben Klassenpolitik, wir streben eine Klassenherrschaft an u. dgl. mehr, so betonen wir zunächst und ausdrücklich, daß die Wohnungsfrage keineswegs ausschließlich das Proletariat betrifft, sondern im Gegenteil – sie interessiert in ganz hervorragender Weise den eigentlichen Mittelstand, das Kleingewerbe, die kleine Bourgeoisie, die gesamte Bürokratie... die Wohnungsfrage ist gerade derjenige Punkt der sozialen Reformen, welche mehr als alle andern geeignet erscheint, die absolute innere Identität der Interessen des Proletariats einerseits und der eigentlichen Mittelklassen der Gesellschaft andrerseits aufzudecken. Die Mittelklassen leiden ebenso stark, vielleicht noch stärker unter der drückenden Fessel der Mietwohnung als das Proletariat... Die eigentlichen Mittelklassen der Gesellschaft stehen heute vor der Frage, ob sie... die Kraft finden werden... im Bunde mit der jugendkräftigen und energievollen Arbeiterpartei in den Umgestaltungsprozeß der Gesellschaft einzugreifen, dessen Segnungen gerade ihnen vor allen zugute kommen werden.«

Freund Mülberger konstatiert hier also folgendes:

1. »Wir« treiben keine »Klassenpolitik« und streben nach keiner »Klassenherrschaft«. Die deutsche Sozialdemokratische Arbeiterpartei, eben weil sie eine Arbeiterpartei ist, treibt indes notwendigerweise »Klassenpolitik«, die Politik der Arbeiterklasse. Da jede politische Partei darauf ausgeht, die Herrschaft im Staat zu erobern, so strebt die deutsche Sozialdemokratische Arbeiterpartei notwendig ihre Herrschaft, die Herrschaft der Arbeiterklasse, also eine »Klassenherrschaft« an. Übrigens hat jede wirkliche proletarische Partei, von den englischen Chartisten an, immer die Klassenpolitik, die Organisation des Proletariats als selbständige politische Partei, als erste Bedingung, und die Diktatur des Proletariats als nächstes Ziel des Kampfes hingestellt. Indem Mülberger dies für »lächerlich« erklärt, stellt er sich außerhalb der proletarischen Bewegung und innerhalb des kleinbürgerlichen Sozialismus.

2. Die Wohnungsfrage hat den Vorzug, daß sie keine ausschließliche Arbeiterfrage ist, sondern das Kleinbürgertum »in ganz hervorragender Weise interessiert«, indem die »eigentlichen Mittelklassen ebenso stark, vielleicht noch stärker« unter ihr leiden als das Proletariat. Wenn jemand erklärt, das Kleinbürgertum leide, auch nur in einer einzigen Beziehung, »vielleicht noch stärker als das Proletariat«, so wird er sich sicher nicht beklagen können, wenn man ihn unter die kleinbürgerlichen Sozialisten rechnet. Hat Mülberger also Grund zur Unzufriedenheit, wenn ich sage:

»Es sind vorzugsweise diese der Arbeiterklasse mit andern Klassen, namentlich dem Kleinbürgertum, gemeinsamen Leiden, mit denen sich der kleinbürgerliche Sozialismus, zu dem auch Proudhon gehört, mit Vorliebe beschäftigt. Und so ist es durchaus nicht zufällig, daß unser deutscher Proudhonist sich vor allem der Wohnungsfrage, die, wie wir gesehn haben, keineswegs eine ausschließliche Arbeiterfrage ist, bemächtigt.«

3. Zwischen den Interessen der »eigentlichen Mittelklassen der Gesellschaft« und denen des Proletariats besteht »absolute innere Identität«, und es ist nicht das Proletariat, sondern [es sind] diese eigentlichen Mittelklassen, denen die »Segnungen« des bevorstehenden Umgestaltungsprozesses der Gesellschaft »gerade vor allen zugute kommen werden«.

Die Arbeiter werden also die bevorstehende soziale Revolution »gerade vor allen« im Interesse der Kleinbürger machen. Und ferner besteht eine absolute innere Identität der Interessen der Kleinbürger mit denen des Proletariats. Sind die Interessen der Kleinbürger mit denen der Arbeiter innerlich identisch, so die der Arbeiter mit denen der Kleinbürger. Der kleinbürgerliche Standpunkt ist also in der Bewegung ebenso berechtigt wie der proletarische. Und die Behauptung dieser Gleichberechtigung ist eben, was man kleinbürgerlichen Sozialismus nennt.

Es ist daher auch ganz konsequent, wenn Mülberger S. 25 des Separatabdrucks das »Kleingewerbe« als den »eigentlichen Strebepfeiler der Gesellschaft« feiert, »weil es seiner eigentlichen Anlage nach die drei Faktoren: Arbeit – Erwerb – Besitz in sich vereinigt, weil es in der Vereinigung dieser drei Faktoren der Entwicklungsfähigkeit des Individuums keinerlei Schranke gegenüberstellt«; und wenn er der modernen Industrie namentlich vorwirft, daß sie diese Pflanzschule von Normalmenschen vernichtet und »aus einer lebenskräftigen, sich immer wieder neu erzeugenden Klasse einen bewußtlosen Haufen Menschen gemacht hat, der nicht weiß, wohin er seinen angstvollen Blick wenden soll«. Der Kleinbürger ist also Mülbergers Mustermensch und das Kleingewerbe Mülbergers Muster-Produktionsweise. Habe ich ihn also verlästert, wenn ich ihn unter die kleinbürgerlichen Sozialisten verwies?

Da Mülberger jede Verantwortlichkeit für Proudhon ablehnt, so wäre es überflüssig, hier weiter zu erörtern, wie Proudhons Reformpläne dahin abzielen, alle Glieder der Gesellschaft in Kleinbürger und Kleinbauern zu verwandeln. Ebensowenig wird es nötig sein, auf die angebliche Identität der Interessen der Kleinbürger mit denen der Arbeiter einzugehn. Das Nötige findet sich bereits im »Kommunistischen Manifest«. (Leipziger Ausgabe 1872, S. 12 u. 21.)

Das Resultat unsrer Untersuchung ist also das, daß neben die »Sage vom Kleinbürger Proudhon« die Wirklichkeit vom Kleinbürger Mülberger tritt.

II

Wir kommen jetzt auf einen Hauptpunkt. Ich warf den Mülbergerschen Artikeln vor, daß sie nach Proudhonscher Manier ökonomische Verhältnisse verfälschen durch Übersetzung in juristische Ausdrucksweise. Als Beispiel dafür hob ich folgenden Mülbergerschen Satz heraus:

»Das einmal gebaute Haus dient als ewiger Rechtstitel auf einen bestimmten Bruchteil der gesellschaftlichen Arbeit, wenn auch der wirkliche Wert des Hauses längst schon mehr als genügend in der Form des Mietzinses an den Besitzer gezahlt wurde. So kommt es, daß ein Haus, welches z.B. vor fünfzig Jahren gebaut wurde, während dieser Zeit in dem Ertrag seines Mietzinses zwei-, drei-, fünf-, zehnmal usw. den ursprünglichen Kostenpreis deckte.«

Mülberger beschwert sich nun:

»Diese einfache, nüchterne Konstatierung einer Tatsache veranlaßt Engels, mir zu Gemüte zu führen, daß ich hätte erklären sollen, wie das Haus ›Rechtstitel‹ wird – eine Sache, die ganz außerhalb des Bereichs meiner Aufgabe lag... Ein anderes ist eine Schilderung, ein anderes eine Erklärung. Wenn ich nach Proudhon sage, das ökonomische Leben der Gesellschaft solle von einer Rechtsidee durchdrungen sein, so schildere ich hiermit die heutige Gesellschaft als eine solche, in der zwar nicht jede Rechtsidee, aber die Rechtsidee der Revolution fehlt, eine Tatsache, die Engels selbst zugeben wird.«

Bleiben wir zunächst bei dem einmal gebauten Hause. Das Haus, wenn vermietet, bringt seinem Erbauer Grundrente, Reparaturkosten und Zins auf sein ausgelegtes Baukapital einschließlich des darauf gemachten Profits in der Gestalt von Miete ein, und je nach den Verhältnissen kann der nach und nach gezahlte Mietbetrag zwei-, drei-, fünf-, zehnmal den ursprünglichen Kostenpreis ausmachen. Dies, Freund Mülberger, ist die »einfache, nüchterne Konstatierung« der »Tatsache«, die eine ökonomische ist; und wenn wir wissen wollen, wieso »es so kommt«, daß sie existiert, so müssen wir die Untersuchung auf ökonomischem Gebiet führen. Sehen wir uns also die Tatsache etwas näher an, damit kein Kind sie weiter mißverstehen könne. Der Verkauf einer Ware besteht bekanntlich darin, daß der Besitzer ihren Gebrauchswert weggibt und ihren Tauschwert einsteckt. Die Gebrauchswerte der Waren unterscheiden sich unter anderem auch darin, daß ihre Konsumtion verschiedene Zeiträume erfordert. Ein Laib Brot wird in einem Tage verzehrt, ein Paar Hosen in einem Jahr verschlissen, ein Haus meinetwegen in hundert Jahren. Bei Waren von langer Verschleißdauer tritt also die Möglichkeit ein, den Gebrauchswert stückweise, jedesmal auf bestimmte Zeit, zu verkaufen, d.h. ihn zu vermieten. Der stückweise Verkauf realisiert also den Tauschwert nur nach und nach; für diesen Verzicht auf sofortige Rückzahlung des vorgeschossenen Kapitals und des darauf erworbenen Profits wird der Verkäufer entschädigt durch einen Preisaufschlag, eine Verzinsung, deren Höhe durch die Gesetze der politischen Ökonomie, durchaus nicht willkürlich, bestimmt wird. Am Ende der hundert Jahre ist das Haus aufgebraucht, verschlissen, unbewohnbar geworden. Wenn wir dann von dem gezahlten Gesamtmietbetrag abziehen: 1. die Grundrente nebst der etwaigen Steigerung, die sie während der Zeit erfahren, und 2. die ausgelegten laufenden Reparaturkosten, so werden wir finden, daß der Rest im Durchschnitt sich zusammensetzt: 1. aus dem ursprünglichen Baukapital des Hauses, 2. aus dem Profit darauf, und 3. aus der Verzinsung des nach und nach fällig gewordenen Kapitals und Profits. Nun hat zwar am Ende dieses Zeitraums der Mieter kein Haus, aber der Hausbesitzer auch nicht. Dieser hat nur das Grundstück (wenn es ihm nämlich gehört) und die darauf befindlichen Baumaterialien, die aber kein Haus mehr sind. Und wenn das Haus inzwischen »fünf- oder zehnmal den ursprünglichen Kostenpreis deckte«, so werden wir sehn, daß dies lediglich einem Aufschlag der Grundrente geschuldet ist; wie dies niemanden ein Geheimnis ist an Orten wie London, wo Grundbesitzer und Hausbesitzer meist zwei verschiedene Personen sind. Solche kolossale Mietsaufschläge kommen vor in rasch wachsenden Städten, aber nicht in einem Ackerdorf, wo die Grundrente für Bauplätze fast unverändert bleibt. Es ist ja notorische Tatsache, daß, abgesehn von Steigerungen der Grundrente, die Hausmiete dem Hausbesitzer durchschnittlich nicht über 7 p. c. des angelegten Kapitals (inkl. Profits) jährlich einbringt, woraus dann noch Reparaturkosten etc. zu bestreiten sind. Kurz, der Mietvertrag ist ein ganz gewöhnliches Warengeschäft, das für den Arbeiter theoretisch nicht mehr und nicht minder Interesse hat als jedes andere Warengeschäft, ausgenommen das, worin es sich um den Kauf und Verkauf der Arbeitskraft handelt, während er ihm praktisch als eine der tausend Formen der bürgerlichen Prellerei gegenübertritt, von denen ich Seite 4 des Separatabdrucks spreche, die aber auch, wie ich dort nachgewiesen, einer ökonomischen Regelung unterworfen sind.

Mülberger dagegen sieht im Mietvertrag nichts als reine »Willkür« (S. 19 des Separatabdrucks), und wenn ich ihm das Gegenteil beweise, so beklagt er sich, ich sage ihm »lauter Dinge, die er leider schon selbst gewußt«.

Mit allen ökonomischen Untersuchungen über die Hausmiete kommen wir aber nicht dahin, die Abschaffung der Mietwohnung zu verwandeln in »eine der fruchtbarsten und großartigsten Bestrebungen, welche dem Schoß der revolutionären Idee entstammt«. Um dies fertigzubringen, müssen wir die einfache Tatsache aus der nüchternen Ökonomie in die schon viel ideologischere Juristerei übersetzen. »Das Haus dient als ewiger Rechtstitel« auf Hausmiete – »so kommt es«, daß der Wert des Hauses in Hausmiete zwei-, drei-, fünf-, zehnmal gezahlt werden kann. Um zu erfahren, wie das »so kommt«, hilft uns der »Rechtstitel« keinen Zoll vom Fleck; und deswegen sagte ich, Mülberger hätte erst durch Untersuchung, wie das Haus Rechtstitel wird, erfahren können, wie das »so kommt«. Dies erfahren wir erst, wenn wir, wie ich tat, die ökonomische Natur der Hausmiete untersuchen, statt uns über den juristischen Ausdruck, unter welchem die herrschende Klasse sie sanktioniert, zu erbosen. – Wer ökonomische Schritte zur Abschaffung der Hausmiete vorschlägt, der ist doch wohl verpflichtet, etwas mehr von der Hausmiete zu wissen, als daß sie »den Tribut darstellt, den der Mieter dem ewigen Rechte des Kapitals bezahlt«. Darauf antwortet Mülberger: »Ein anderes ist eine Schilderung, ein anderes eine Erklärung.«

Wir haben also das Haus, obwohl es keineswegs ewig ist, in einen ewigen Rechtstitel auf Hausmiete verwandelt. Wir finden, einerlei wie das »so kommt«, daß kraft dieses Rechtstitels das Haus seinen Wert in der Gestalt von Hausmiete mehrfach einbringt. Wir sind, durch die Übersetzung ins Juristische, glücklich so weit von der Ökonomie entfernt, daß wir nur noch die Erscheinung sehen, daß ein Haus sich in Brutto-Miete allmählich mehrfach bezahlt machen kann. Da wir juristisch denken und sprechen, so legen wir an diese Erscheinung den Maßstab des Rechts, der Gerechtigkeit und finden, daß sie ungerecht ist, daß sie der »Rechtsidee der Revolution«, was das auch immer für ein Ding sein mag, nicht entspricht und daß der Rechtstitel daher nichts taugt. Wir finden ferner, daß dasselbe vom zinstragenden Kapital und vom verpachteten Ackerland gilt, und haben nun den Vorwand, diese Klassen von Eigentum von den andern auszuscheiden und sie einer ausnahmsweisen Behandlung zu unterwerfen. Diese besteht in der Forderung: 1. dem Eigentümer das Kündigungsrecht, das Recht auf Rückforderung seines Eigentums, zu nehmen; 2. dem Mieter, Borger oder Pächter den Nießbrauch des ihm übertragenen, aber ihm nicht gehörigen Gegenstandes unentgeltlich zu überlassen, und 3. den Eigentümer in längeren Raten ohne Verzinsung abzuzahlen. Und damit haben wir die Proudhonschen »Prinzipien« nach dieser Seite hin erschöpft. Es ist dies Proudhons »gesellschaftliche Liquidation«.

Beiläufig bemerkt. Daß dieser ganze Reformplan fast ausschließlich den Kleinbürgern und Kleinbauern in der Weise zugute kommen soll, daß er sie in ihrer Stellung als Kleinbürger und Kleinbauern befestigt, liegt auf der Hand. Die nach Mülberger sagenhafte Gestalt des »Kleinbürgers Proudhon« erhält hier also plötzlich eine sehr handgreifliche historische Existenz.

Mülberger fährt fort:

»Wenn ich nach Proudhon sage, das ökonomische Leben der Gesellschaft solle von einer Rechtsidee durchdrungen sein, so schildere ich hiermit die heutige Gesellschaft als eine solche, in der zwar nicht jede Rechtsidee, aber die Rechtsidee der Revolution fehlt, eine Tatsache, die selbst Engels zugeben wird.«

Leider bin ich außerstande, Mülberger diesen Gefallen zu tun. Mülberger verlangt, die Gesellschaft solle von einer Rechtsidee durchdrungen sein, und nennt das eine Schilderung. Wenn mir ein Gerichtshof eine Aufforderung durch Gerichtsvollzieher zukommen läßt, eine Schuld zu bezahlen, so tut er, nach Mülberger, weiter nichts, als daß er mich als einen Menschen schildert, der seine Schulden nicht bezahlt! Ein anderes ist eine Schilderung, ein anderes eine Zumutung. Und gerade hier liegt der wesentliche Unterschied des deutschen wissenschaftlichen Sozialismus von Proudhon. Wir schildern – und jede wirkliche Schilderung ist, trotz Mülberger, zugleich die Erklärung der Sache – die ökonomischen Verhältnisse, wie sie sind und wie sie sich entwickeln, und führen, strikt ökonomisch, den Beweis, daß diese ihre Entwicklung zugleich die Entwicklung der Elemente einer sozialen Revolution ist: die Entwicklung – einerseits, einer Klasse, deren Lebenslage sie notwendig zur sozialen Revolution treibt, des Proletariats – andererseits, von Produktivkräften, die, dem Rahmen der kapitalistischen Gesellschaft entwachsen, ihn notwendig sprengen müssen, und die gleichzeitig die Mittel bieten, die Klassenunterschiede ein für allemal im Interesse des gesellschaftlichen Fortschritts selbst zu beseitigen. Proudhon dagegen stellt an die heutige Gesellschaft die Forderung, sich nicht nach den Gesetzen ihrer eignen ökonomischen Entwicklung, sondern nach den Vorschriften der Gerechtigkeit (die »Rechtsidee« gehört nicht ihm, sondern Mülberger) umzugestalten. Wo wir beweisen, predigt und lamentiert Proudhon, und mit ihm Mülberger.

Was »die Rechtsidee der Revolution« für ein Ding ist, kann ich absolut nicht erraten. Proudhon allerdings macht sich aus »der Revolution« eine Art Göttin, die Trägerin und Vollstreckerin seiner »Gerechtigkeit«; wobei er dann in den sonderbaren Irrtum verfällt, die bürgerliche Revolution von 1789-1794 und die künftige proletarische Revolution durcheinanderzuwerfen. Dies tut er in fast allen seinen Werken, besonders seit 1848; als Beispiel führe ich nur an: »Idée générale de la Révolution«, ed. 1868, p. 39 & 40. Da aber Mülberger alle und jede Verantwortlichkeit für Proudhon ablehnt, so bleibt mir verboten, »die Rechtsidee der Revolution« aus Proudhon zu erklären, und ich verharre in ägyptischer Finsternis.

Weiter sagt Mülberger:

»Aber weder Proudhon noch ich appellieren an eine ›ewige Gerechtigkeit‹, um dadurch die bestehenden ungerechten Zustände zu erklären oder gar, wie dies Engels mir imputiert, die Besserung dieser Zustände von dem Appell an diese Gerechtigkeit zu erwarten.«

Mülberger muß darauf bauen, daß »Proudhon überhaupt in Deutschland so gut wie gar nicht gekannt« ist. In allen seinen Schriften mißt Proudhon alle gesellschaftlichen, rechtlichen, politischen, religiösen Sätze an dem Maßstab der »Gerechtigkeit«, verwirft sie oder erkennt sie an, je nachdem sie stimmen oder nicht stimmen mit dem, was er »Gerechtigkeit« nennt. In den »Contradictions économiques« heißt diese Gerechtigkeit noch »ewige Gerechtigkeit«, justice éternelle. Später wird die Ewigkeit verschwiegen, bleibt aber der Sache nach. Z.B. in: »De la Justice dans la Révolution et dans l'Eglise«, Ausgabe 1858, ist folgende Stelle der Text der ganzen dreibändigen Predigt (Band I, Seite 42):

»Welches ist das Grundprinzip, das organische, regelnde, souveräne Prinzip der Gesellschaften, das Prinzip, welches, sich alle andern unterordnend, regiert, schützt, zurückdrängt, züchtigt, im Notfalle selbst unterdrückt alle rebellischen Elemente? Ist es die Religion, das Ideal, das Interesse?... Dies Prinzip, nach meiner Ansicht, ist die Gerechtigkeit. – Was ist die Gerechtigkeit? Das Wesen der Menschheit selbst. Was ist sie gewesen seit dem Anfang der Welt? Nichts. – Was sollte sie sein? Alles.«

Eine Gerechtigkeit, die das Wesen der Menschheit selbst ist, was ist das anders als die ewige Gerechtigkeit? Eine Gerechtigkeit, die das organische, regelnde, souveräne Grundprinzip der Gesellschaften, die bisher trotzdem nichts gewesen ist, die aber alles sein soll – was ist sie anders als der Maßstab, an dem alle menschlichen Dinge zu messen, an die in jedem Kollisionsfall als entscheidende Richterin zu appellieren ist? Und habe ich etwas anderes behauptet, als daß Proudhon seine ökonomische Unwissenheit und Hülflosigkeit damit verdeckt, daß er alle ökonomischen Verhältnisse nicht nach den ökonomischen Gesetzen, sondern darnach beurteilt, ob sie mit seiner Vorstellung von dieser ewigen Gerechtigkeit stimmen oder nicht? Und wodurch unterscheidet sich Mülberger von Proudhon, wenn Mülberger verlangt, daß »alle Umsetzungen im Leben der modernen Gesellschaft... von einer Rechtsidee durchdrungen, d.h. allenthalben nach den strengen Anforderungen der Gerechtigkeit durchgeführt« werden sollen? Kann ich nicht lesen, oder kann Mülberger nicht schreiben?

Weiter sagt Mülberger:

»Proudhon weiß so gut wie Marx und Engels, daß das eigentlich Treibende in der menschlichen Gesellschaft die ökonomischen, nicht die juridischen Verhältnisse sind, auch er weiß, daß die jeweiligen Rechtsideen eines Volkes nur der Ausdruck, der Abdruck, das Produkt der ökonomischen – insbesondere Produktionsverhältnisse sind... Das Recht ist für Proudhon mit einem Wort – historisch gewordenes ökonomisches Produkt.«

Wenn Proudhon dies (ich will die unklare Ausdrucksweise Mülbergers passieren lassen und den guten Willen für die Tat nehmen), wenn Proudhon dies alles »ebensogut weiß wie Marx und Engels«, wie können wir uns dann noch streiten? Aber es steht eben etwas anders mit der Wissenschaft Proudhons. Die ökonomischen Verhältnisse einer gegebenen Gesellschaft stellen sich zunächst dar als Interessen. Nun sagt Proudhon in der eben zitierten Stelle seines Hauptwerkes mit dürren Worten, daß das »regelnde, organische souveräne Grundprinzip der Gesellschaften, welches sich alle andern unterordnet«, nicht das Interesse ist, sondern die Gerechtigkeit. Und er wiederholt dasselbe in allen seinen Schriften an allen entscheidenden Stellen. Was Mülberger nicht verhindert fortzufahren:

»... daß die Idee des ökonomischen Rechts, wie sie von Proudhon am tiefsten in ›La Guerre et la Paix‹ entwickelt ist, vollständig zusammenfällt mit jenen Grundgedanken Lassalles, wie sie so schon in seinem Vorwort zum ›System der erworbenen Rechte‹ gegeben sind.«

»La Guerre et la Paix« ist vielleicht das schülerhafteste der vielen schülerhaften Werke Proudhons, aber daß es als Beweismittel aufgeführt werde für sein angebliches Verständnis der deutschen materialistischen Geschichtsauffassung, die alle historischen Ereignisse und Vorstellungen, alle Politik, Philosophie, Religion, aus den materiellen, ökonomischen Lebensverhältnissen der fraglichen geschichtlichen Periode erklärt, das konnte ich nicht erwarten. Das Buch ist so wenig materialistisch, daß es seine Konstruktion des Krieges nicht einmal fertigbringen kann, ohne den Schöpfer zu Hülfe zu rufen:

»Indessen hatte der Schöpfer, der diese Lebensweise für uns gewählt hat, seine Zwecke« (Bd. II, S. 100 der Ausgabe von 1869).

Auf welcher Geschichtskenntnis es beruht, geht daraus hervor, daß es an die geschichtliche Existenz des goldnen Zeitalters glaubt:

»Im Anfang, als die Menschheit noch dünn gesäet war auf dem Erdball, sorgte die Natur ohne Mühe für seine Bedürfnisse. Es war das goldene Zeitalter, das Zeitalter des Überflusses und des Friedens« (ebenda, S. 102).

Sein ökonomischer Standpunkt ist der des krassesten Malthusianismus:

»Wenn die Produktion verdoppelt wird, so wird die Bevölkerung es bald ebenfalls sein« (S. 106).

Und worin besteht denn der Materialismus des Buchs? Darin, daß es behauptet, die Ursache des Kriegs sei von jeher und immer noch: »der Pauperismus« (z.B. Seite 143). Onkel Bräsig war ein ebenso gelungener Materialist, als er in seiner 1848er Rede das große Wort gelassen aussprach: Die Ursache der großen Armut ist die große pauvreté.

Lassalles »System der erworbenen Rechte« ist nicht nur in der ganzen Illusion des Juristen, sondern auch in der des Althegelianers befangen. Lassalle erklärt S. VII ausdrücklich, daß auch »im Ökonomischen der Begriff des erworbenen Rechts der treibende Springquell aller weiteren Entwicklung« ist, er will »das Recht als einen vernünftigen, sich aus sich selbst« (also nicht aus ökonomischen Vorbedingungen) »entwickelnden Organismus« nachweisen (S. XI), es handelt sich für ihn um Ableitung des Rechts, nicht aus ökonomischen Verhältnissen, sondern aus dem »Willensbegriff selbst, dessen Entwicklung und Darstellung die Rechtsphilosophie nur ist« (S. XII). Was soll also das Buch hier? Der Unterschied zwischen Proudhon und Lassalle ist nur der, daß Lassalle ein wirklicher Jurist und Hegelianer war, und Proudhon in der Juristerei und Philosophie, wie in allen andern Dingen, ein reiner Dilettant.

Daß Proudhon, der sich bekanntlich fortwährend widerspricht, auch hier und da einmal eine Äußerung tut, die danach aussieht, als erkläre er Ideen aus Tatsachen, weiß ich sehr gut. Dergleichen Äußerungen sind aber ohne allen Belang gegenüber der durchgehenden Denkrichtung des Mannes, und wo sie vorkommen, noch dazu äußerst verworren und in sich inkonsequent.

Auf einer gewissen, sehr ursprünglichen Entwicklungsstufe der Gesellschaft stellt sich das Bedürfnis ein, die täglich wiederkehrenden Akte der Produktion, der Verteilung und des Austausches der Produkte unter eine gemeinsame Regel zu fassen, dafür zu sorgen, daß der einzelne sich den gemeinsamen Bedingungen der Produktion und des Austausches unterwirft. Diese Regel, zuerst Sitte, wird bald Gesetz. Mit dem Gesetz entstehn notwendig Organe, die mit seiner Aufrechterhaltung betraut sind – die öffentliche Gewalt, der Staat. Mit der weitem gesellschaftlichen Entwicklung bildet sich das Gesetz fort zu einer mehr oder weniger umfangreichen Gesetzgebung. Je verwickelter diese Gesetzgebung wird, desto weiter entfernt sich ihre Ausdrucksweise von der, in welcher die gewöhnlichen ökonomischen Lebensbedingungen der Gesellschaft ausgedrückt werden. Sie erscheint als ein selbständiges Element, das nicht aus den ökonomischen Verhältnissen, sondern aus eignen, inneren Gründen, meinetwegen aus dem »Willensbegriff« die Berechtigung seiner Existenz und die Begründung seiner Fortentwicklung hernimmt. Die Menschen vergessen die Abstammung ihres Rechts aus ihren ökonomischen Lebensbedingungen, wie sie ihre eigne Abstammung aus dem Tierreich vergessen haben. Mit der Fortbildung der Gesetzgebung zu einem verwickelten, umfangreichen Ganzen tritt die Notwendigkeit einer neuen gesellschaftlichen Arbeitsteilung hervor; es bildet sich ein Stand berufsmäßiger Rechtsgelehrten, und mit diesen entsteht die Rechtswissenschaft. Diese vergleicht in ihrer weitem Entwicklung die Rechtssysteme verschiedner Völker und verschiedner Zeiten miteinander, nicht als Abdrücke der jedesmaligen ökonomischen Verhältnisse, sondern als Systeme, die ihre Begründung in sich selbst finden. Die Vergleichung setzt Gemeinsames voraus: dieses findet sich, indem die Juristen das mehr oder weniger Gemeinschaftliche aller dieser Rechtssysteme als Naturrecht zusammenstellen. Der Maßstab aber, an dem gemessen wird, was Naturrecht ist und nicht, ist eben der abstrakteste Ausdruck des Rechts selbst: die Gerechtigkeit. Von jetzt an ist also die Entwicklung des Rechts für die Juristen und die, die ihnen aufs Wort glauben, nur noch das Bestreben, die menschlichen Zustände, soweit sie juristisch ausgedrückt werden, dem Ideal der Gerechtigkeit, der ewigen Gerechtigkeit immer wieder näherzubringen. Und diese Gerechtigkeit ist immer nur der ideologisierte, verhimmelte Ausdruck der bestehnden ökonomischen Verhältnisse, bald nach ihrer konservativen, bald nach ihrer revolutionären Seite hin. Die Gerechtigkeit der Griechen und Römer fand die Sklaverei gerecht: die Gerechtigkeit der Bourgeois von 1789 forderte die Aufhebung des Feudalismus, weil er ungerecht sei. Für die preußischen Junker ist selbst die faule Kreisordnung eine Verletzung der ewigen Gerechtigkeit. Die Vorstellung von der ewigen Gerechtigkeit wechselt also nicht nur mit der Zeit und dem Ort, sondern selbst mit den Personen, und gehört zu den Dingen, worunter, wie Mülberger richtig bemerkt, »jeder etwas anderes versteht«. Wenn im gewöhnlichen Leben bei der Einfachheit der Verhältnisse, die da zur Beurteilung kommen. Ausdrücke wie recht, unrecht, Gerechtigkeit, Rechtsgefühl auch in Beziehung auf gesellschaftliche Dinge ohne Mißverständnis hingenommen werden, so richten sie in wissenschaftlichen Untersuchungen über ökonomische Verhältnisse, wie wir gesehn haben, dieselbe heillose Verwirrung an, die z.B. in der heutigen Chemie entstehn würde, wollte man die Ausdrucksweise der phlogistischen Theorie beibehalten. Noch schlimmer wird die Verwirrung, wenn man, wie Proudhon, an dies soziale Phlogiston, die »Gerechtigkeit«, glaubt oder, wie Mülberger beteuert, mit dem Phlogiston nicht minder als mit dem Sauerstoff habe es seine vollkommene Richtigkeit9.

II

Mülberger beschwert sich ferner, ich nenne seine »emphatische« Auslassung darüber.

»daß es keinen furchtbareren Hohn auf die ganze Kultur unseres gerühmten Jahrhunderts gibt als die Tatsache, daß in den großen Städten 90% und darüber der Bevölkerung keine Stätte haben, die sie ihr eigen nennen können«

– eine reaktionäre Jeremiade. Allerdings. Hätte Mülberger sich darauf beschränkt, wie er vorgibt, die »Greuel der Gegenwart« zu schildern, ich hätte »ihm und seinen bescheidenen Worten« sicher kein böses Wort nachgesagt. Er tut aber etwas ganz andres. Er schildert diese »Greuel« als Wirkung davon, daß die Arbeiter »keine Stätte haben, die sie ihr eigen nennen können«. Ob man »die Greuel der Gegenwart« aus der Ursache beklagt, daß das Hauseigentum der Arbeiter abgeschafft ist, oder wie die Junker tun, aus der, daß der Feudalismus und die Zünfte abgeschafft sind – in beiden Fällen kann nichts herauskommen als eine reaktionäre Jeremiade, ein Klagelied über das Hereinbrechen des Unvermeidlichen, des geschichtlich Notwendigen. Die Reaktion liegt eben darin, daß Mülberger das individuelle Hauseigentum der Arbeiter wieder herstellen will – eine Sache, über die die Geschichte längst reinen Bord gemacht hat; daß er sich die Befreiung der Arbeiter nicht anders denken kann als so, daß jeder wieder Eigentümer seines Hauses wird.

Weiter:

»Ich sage aufs ausdrücklichste: Der eigentliche Kampf gilt der kapitalistischen Produktionsweise, und nur aus ihrer Umänderung heraus ist eine Besserung der Wohnungsverhältnisse zu hoffen. Engels sieht von alledem nichts... Ich setze die ganze Lösung der sozialen Frage voraus, um zur Ablösung der Mietswohnung schreiten zu können.«

Leider sehe ich von alledem auch heute noch nichts. Ich kann doch unmöglich wissen, was jemand, dessen Namen ich nicht einmal kannte, im stillen Kämmerlein seines Gehirns voraussetzt. Ich kann mich nur an die gedruckten Artikel Mülbergers halten. Und da finde ich auch heute noch, daß Mülberger (Seite 15 und 16 des Separatabdrucks), um zur Ablösung der Mietwohnung schreiten zu können, nichts voraussetzt als – die Mietwohnung. Erst auf Seite 17 faßt er »die Produktivität des Kapitals bei den Hörnern«, worauf wir noch zurückkommen. Und selbst in seiner Antwort bestätigt er dies, wenn er sagt:

»Es galt vielmehr zu zeigen, wie aus den bestehenden Verhältnissen heraus eine vollständige Umänderung in der Wohnungsfrage durchgesetzt werden könne.«

Aus den Bestehenden Verhältnissen heraus, und aus der Umänderung (soll heißen Abschaffung) der kapitalistischen Produktionsweise heraus, sind doch wohl ganz entgegengesetzte Dinge.

Kein Wunder, daß Mülberger sich beklagt, wenn ich in den philanthropischen Bestrebungen der Herren Dollfus und anderer Fabrikanten, den Arbeitern zu eigenen Häusern zu verhelfen, die einzig mögliche praktische Verwirklichung seiner proudhonistischen Projekte finde. Wenn er einsähe, daß Proudhons Plan zur Gesellschaftsrettung eine sich durchaus auf dem Boden der bürgerlichen Gesellschaft bewegende Phantasie ist, so würde er selbstredend nicht daran glauben. Seinen guten Willen habe ich ja nie und nirgends bezweifelt. Warum aber lobt er denn Dr. Reschauer dafür, daß er die Dollfusschen Projekte dem Wiener Stadtrat zur Nachahmung vorschlägt?

Ferner erklärt Mülberger:

»Was speziell den Gegensatz zwischen Stadt und Land betrifft, so gehört es unter die Utopien, ihn aufheben zu wollen. Dieser Gegensatz ist ein natürlicher, richtiger gesagt, ein historisch gewordener... Es gilt nicht, diesen Gegensatz aufzuheben, sondern politische und soziale Formen zu finden, in denen er unschädlich, ja sogar fruchtbringend ist. Auf diese Weise ist ein friedlicher Ausgleich, ein allmähliches Gleichgewicht der Interessen zu erwarten.«

Also die Aufhebung des Gegensatzes von Stadt und Land ist eine Utopie, weil dieser Gegensatz ein natürlicher, richtiger gesagt, ein historisch gewordener ist. Wenden wir diese Logik auf andere Gegensätze der modernen Gesellschaft an, und sehen wir, wohin wir dann kommen. Z.B.:

»Was speziell den Gegensatz zwischen« Kapitalisten und Lohnarbeitern »betrifft, so gehört es unter die Utopien, ihn aufheben zu wollen. Dieser Gegensatz ist ein natürlicher, richtiger gesagt, ein historisch gewordener. Es gilt nicht, diesen Gegensatz aufzuheben, sondern politische und soziale Formen zu finden, in denen er unschädlich, ja sogar fruchtbringend ist. Auf diese Weise ist ein friedlicher Ausgleich, ein allmähliches Gleichgewicht der Interessen zu erwarten.«

Womit wir wieder bei Schultze-Delitzsch angekommen sind.

Die Aufhebung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land ist nicht mehr und nicht minder eine Utopie als die Aufhebung des Gegensatzes zwischen Kapitalisten und Lohnarbeitern. Sie wird von Tag zu Tag mehr eine praktische Forderung der industriellen wie ackerbauenden Produktion. Niemand hat sie lauter gefordert als Liebig in seinen Schriften über die Chemie des Ackerbaus, worin stets seine erste Forderung ist, daß der Mensch an den Acker das zurückgebe, was er von ihm erhält, und worin er beweist, daß nur die Existenz der Städte, namentlich der großen Städte, dies verhindert. Wenn man sieht, wie hier in London allein eine größere Menge Dünger als das ganze Königreich Sachsen produziert, Tag für Tag unter Aufwendung ungeheurer Kosten – in die See geschüttet wird, und welche kolossalen Anlagen nötig werden, um zu verhindern, daß dieser Dünger nicht ganz London vergiftet, so erhält die Utopie von der Abschaffung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land eine merkwürdig praktische Grundlage. Und selbst das verhältnismäßig unbedeutende Berlin erstinkt seit mindestens dreißig Jahren in seinem eigenen Dreck. Andererseits ist es eine reine Utopie, wenn man, wie Proudhon, die jetzige bürgerliche Gesellschaft umwälzen und den Bauer als solchen erhalten will. Nur eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Bevölkerung über das ganze Land, nur eine innige Verbindung der Industriellen mit der ackerbauenden Produktion, nebst der dadurch nötig werdenden Ausdehnung der Kommunikationsmittel – die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise dabei vorausgesetzt – ist imstande, die Landbevölkerung aus der Isolierung und Verdummung herauszureißen, in der sie seit Jahrtausenden fast unverändert vegetiert. Nicht das ist eine Utopie, zu behaupten, daß die Befreiung der Menschen aus den durch ihre geschichtliche Vergangenheit geschmiedeten Ketten erst dann vollständig sein wird, wenn der Gegensatz zwischen Stadt und Land abgeschafft ist; die Utopie entsteht erst dann, wenn man sich unterfängt, »aus den bestehenden Verhältnissen heraus« die Form vorzuschreiben, worin dieser oder irgendein anderer Gegensatz der bestehenden Gesellschaft gelöst werden soll. Und das tut Mülberger, indem er sich die Proudhonsche Formel für die Lösung der Wohnungsfrage aneignet.

Dann beschwert sich Mülberger, daß ich ihn für »die ungeheuerlichen Anschauungen Proudhons über Kapital und Zins« gewissermaßen mitverantwortlich mache, und sagt:

»Ich setze die Änderung der Produktionsverhältnisse als gegeben voraus, und das den Zinsfuß regelnde Übergangsgesetz hat nicht die Produktionsverhältnisse, sondern die gesellschaftlichen Umsetzungen, die Zirkulationsverhältnisse zum Gegenstand... Die Änderung der Produktionsverhältnisse, oder wie die deutsche Schule genauer sagt, die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise, ergibt sich freilich nicht, wie mir Engels andichtet, aus einem den Zins aufhebenden Übergangsgesetz, sondern aus der faktischen Besitzergreifung sämtlicher Arbeitsinstrumente, aus der Inbesitznahme der gesamten Industrie von seiten des arbeitenden Volks. Ob das arbeitende Volk hierbei mehr der Ablösung oder mehr der sofortigen Expropriation huldigen (!) wird, hat weder Engels noch ich zu entscheiden.«

Ich reibe mir erstaunt die Augen. Ich lese Mülbergers Abhandlung nochmals von Anfang bis zu Ende durch, um die Stelle zu finden, wo er erklärt, daß seine Ablösung der Mietwohnung »die faktische Besitzergreifung sämtlicher Arbeitsinstrumente, die Inbesitznahme der gesamten Industrie von seiten des arbeitenden Volks« als fertig voraussetze. Ich finde die Stelle nicht. Sie existiert nicht. Von »faktischer Besitzergreifung« usw. ist nirgend die Rede. Wohl aber heißt es S. 17:

»Wir nehmen nun an, die Produktivität des Kapitals werde wirklich bei den Hörnern gefaßt, wie das früher oder später geschehen muß, z.B. durch ein Übergangsgesetz, welches den Zins aller Kapitalien auf ein Prozent festsetzt, wohlgemerkt, mit der Tendenz, auch diesen Prozentsatz immer mehr dem Nullpunkt zu nähern... Wie alle andern Produkte, ist natürlich auch Haus und Wohnung in den Rahmen dieses Gesetzes gefaßt... Wir sehen also von dieser Seite her, daß sich die Ablösung der Mietwohnung mit Notwendigkeit ergibt als eine Folge der Abschaffung der Produktivität des Kapitals überhaupt.«

Hier wird also, ganz im Gegensatz zu Mülbergers neuester Wendung, mit dürren Worten gesagt, daß die Produktivität des Kapitals, unter welcher konfusen Phrase er eingestandenermaßen die kapitalistische Produktionsweise versteht, durch das Zinsabschaffungsgesetz allerdings »bei den Hörnern gefaßt werde«, und daß gerade infolge dieses Gesetzes »die Ablösung der Mietwohnung sich mit Notwendigkeit ergibt als eine Folge der Abschaffung der Produktivität des Kapitals überhaupt«. Keineswegs, sagt Mülberger jetzt. Jenes Übergangsgesetz hat »nicht die Produktionsverhältnisse, sondern die Zirkulationsverhältnisse zum Gegenstand«. Es bleibt mir in diesem vollkommenen Widerspruch, der nach Goethe »gleich geheimnisvoll für Weise wie für Toren«, nur übrig anzunehmen, daß ich es mit zwei ganz verschiedenen Mülbergern zu tun habe, von denen der eine sich mit Recht beschwert, ich habe ihm das »angedichtet«, was der andere hat drucken lassen.

Daß das arbeitende Volk weder mich noch Mülberger fragen wird, ob es bei der faktischen Besitzergreifung »mehr der Ablösung oder mehr der sofortigen Expropriation huldigen wird«, das ist sicher richtig. Es wird höchstwahrscheinlich vorziehen, überhaupt nicht zu »huldigen«. Aber von faktischer Besitzergreifung sämtlicher Arbeitsinstrumente durch das arbeitende Volk war ja gar nicht die Rede, sondern nur von Mülbergers Behauptung (S. 17), daß »der Gesamtinhalt der Lösung der Wohnungsfrage in dem Wort: Ablösung gegeben« sei. Wenn er jetzt diese Ablösung für äußerst zweifelhaft erklärt, wozu dann uns beiden und den Lesern all die nutzlose Mühe machen?

Übrigens muß konstatiert werden, daß die »faktische Besitzergreifung« sämtlicher Arbeitsinstrumente, die Inbesitznahme der gesamten Industrie von seiten des arbeitenden Volks, das gerade Gegenteil ist von der proudhonistischen »Ablösung«. Bei der letzteren wird der einzelne Arbeiter Eigentümer der Wohnung, des Bauernhofs, des Arbeitsinstruments; bei der ersteren bleibt das »arbeitende Volk« Gesamteigentümer der Häuser, Fabriken und Arbeitsinstrumente, und wird deren Nießbrauch, wenigstens während einer Übergangszeit, schwerlich ohne Entschädigung der Kosten an einzelne oder Gesellschaften überlassen. Gerade wie die Abschaffung des Grundeigentums nicht die Abschaffung der Grundrente ist, sondern ihre Übertragung, wenn auch in modifizierter Weise, an die Gesellschaft. Die faktische Besitznahme sämtlicher Arbeitsinstrumente durch das arbeitende Volk schließt also die Beibehaltung des Mietverhältnisses keineswegs aus.

Überhaupt handelt es sich nicht um die Frage, ob das Proletariat, wenn es zur Macht gelangt, die Produktionsinstrumente, Rohstoffe und Lebensmittel einfach gewaltsam in Besitz nimmt, ob es sofort Entschädigung dafür zahlt oder das Eigentum daran durch langsame Ratenzahlungen ablöst. Eine solche Frage im voraus und für alle Fälle beantworten zu wollen, hieße Utopien fabrizieren, und das überlasse ich andern.

IV

Soviel Schreiberei war nötig, um durch die mannigfachen Ausflüchte und Windungen Mülbergers hindurch endlich auf die Sache selbst zu kommen, die Mülberger in seiner Antwort sorgfältig zu berühren vermeidet.

Was hatte Mülberger in seiner Abhandlung Positives gesagt?

Erstens, »der Unterschied zwischen dem ursprünglichen Kostenpreis eines Hauses, Bauplatzes usw. und seinem heutigen Wert« gehöre von Rechts wegen der Gesellschaft. Dieser Unterschied heißt in ökonomischer Sprache Grundrente. Diese will Proudhon ebenfalls der Gesellschaft zueignen, wie man in »Idée générale de la Révolution«, Ausgabe 1868, S. 219, lesen kann.

Zweitens, die Lösung der Wohnungsfrage bestehe darin, daß jeder, statt Mieter, Eigentümer seiner Wohnung wird.

Drittens, diese Lösung vollzieht sich, indem man die Mietezahlungen durch ein Gesetz in Abzahlungen auf den Kaufpreis der Wohnung verwandelt. – Diese Punkte 2 und 3 sind beide aus Proudhon entlehnt, wie jedermann in »Idée générale de la Révolution«, S. 199 und folgende, ersehen kann, und wo sich sogar S. 203 der betreffende Gesetzentwurf fertig redigiert vorfindet.

Viertens, daß die Produktivität des Kapitals bei den Hörnern gefaßt wird durch ein Übergangsgesetz, wodurch der Zinsfuß vorläufig auf 1 Prozent, vorbehaltlich späterer weiterer Erniedrigung, herabgesetzt wird. Dies ist ebenfalls aus Proudhon entlehnt, wie in »Idée générale«, S. 182-186, ausführlich zu lesen.

Ich habe bei jedem dieser Punkte die Stelle bei Proudhon zitiert, worin sich das Original der Mülbergerschen Kopie findet, und frage nun, ob ich berechtigt war, den Verfasser eines durchaus proudhonistischen und nichts als proudhonistische Anschauungen enthaltenden Artikels einen Proudhonisten zu nennen oder nicht? Und doch beschwert sich Mülberger über nichts bitterer, als daß ich ihn so nenne, weil ich »auf einige Wendungen stieß, wie sie Proudhon eigentümlich sind«! Im Gegenteil. Die »Wendungen« gehören alle Mülberger, der Inhalt gehört Proudhon. Und wenn ich dann die proudhonistische Abhandlung aus Proudhon ergänze, so klagt Mülberger, ich schiebe ihm die »ungeheuerlichen Anschauungen« Proudhons unter!

Was habe ich nun auf diesen proudhonistischen Plan entgegnet?

Erstens, daß Übertragung der Grundrente an den Staat gleichbedeutend ist mit Abschaffung des individuellen Grundeigentums.

Zweitens, daß die Ablösung der Mietwohnung und die Übertragung des Eigentums der Wohnung an den bisherigen Mieter die kapitalistische Produktionsweise gar nicht berührt.

Drittens, daß dieser Vorschlag bei der jetzigen Entwicklung der großen Industrie und der Städte ebenso abgeschmackt wie reaktionär ist, und daß die Wiedereinführung des individuellen Eigentums jedes einzelnen an seiner Wohnung ein Rückschritt wäre.

Viertens, daß die zwangsmäßige Herabsetzung des Kapitalzinses die kapitalistische Produktionsweise keineswegs angreift, im Gegenteil, wie die Wuchergesetze beweisen, ebenso uralt wie unmöglich ist.

Fünftens, daß mit Abschaffung des Kapitalzinses das Mietgeld für Häuser keineswegs abgeschafft ist.

Punkt 2 und 4 hat Mülberger jetzt zugegeben. Auf die andern Punkte erwidert er kein Wort. Und doch sind dies grade die Punkte, um die es sich in der Debatte handelt. Aber Mülbergers Antwort ist keine Widerlegung; sie umgeht sorgfältig alle ökonomischen Punkte, welche doch die entscheidenden sind; sie ist eine persönliche Beschwerdeschrift, weiter nichts. So beklagt er sich, wenn ich seine angekündigte Lösung andrer Fragen, z.B. Staatsschulden, Privatschulden, Kredit, vorwegnehme und sage: die Lösung sei überall die, daß, wie bei der Wohnungsfrage, der Zins abgeschafft, die Zinszahlungen in Abzahlungen auf den Kapitalbetrag verwandelt und der Kredit kostenfrei gemacht wird. Trotzdem möchte ich noch heute wetten, daß, wenn diese Mülbergerschen Artikel das Licht der Welt erblicken, ihr wesentlicher Inhalt mit Proudhons »Idée générale«: Kredit S. 182, Staatsschulden S. 186, Privatschulden S. 196, ebenso stimmen wird, wie diejenige über die Wohnungstrage mit den zitierten Stellen desselben Buchs.

Bei dieser Gelegenheit belehrt mich Mülberger, daß diese Fragen, wie Steuern, Staatsschulden, Privatschulden, Kredit, wozu jetzt noch die Autonomie der Gemeinde kommt, für den Bauer und für die Propaganda auf dem Lande von der höchsten Wichtigkeit sind. Großenteils einverstanden; aber 1. war von den Bauern bisher gar nicht die Rede, und 2. sind die Proudhonschen »Lösungen« aller dieser Fragen ebenso ökonomisch widersinnig und ebenso wesentlich bürgerlich, wie seine Lösung der Wohnungsfrage. Gegen die Andeutung Mülbergers, als verkennte ich die Notwendigkeit, die Bauern in die Bewegung zu ziehn, brauche ich mich nicht zu verteidigen. Aber das halte ich allerdings für Torheit, zu diesem Zweck den Bauern die Proudhonsche Wunderdoktorei anzuempfehlen. In Deutschland besteht noch sehr viel großes Grundeigentum. Nach der Proudhonschen Theorie müßte dies alles in kleine Bauernhöfe zerteilt werden, was beim heutigen Stand der Ackerbauwissenschaft und nach den in Frankreich und Westdeutschland mit dem Parzellen-Grundeigentum gemachten Erfahrungen geradezu reaktionär wäre. Das noch bestehnde große Grundeigentum wird uns vielmehr eine willkommne Handhabe bieten, den Ackerbau im großen, der allein alle modernen Hilfsmittel, Maschinen usw. anwenden kann, durch assoziierte Arbeiter betreiben zu lassen und dadurch den Kleinbauern die Vorteile des Großbetriebs vermittelst der Assoziation augenscheinlich zu machen. Die dänischen Sozialisten, in dieser Beziehung allen andern voraus, haben dies längst eingesehn.

Ebensowenig habe ich nötig, mich dagegen zu verteidigen, als erschienen mir die heutigen infamen Wohnungszustände der Arbeiter »als unbedeutende Kleinigkeit«. Ich bin, soviel ich weiß, der erste gewesen, der in deutscher Sprache diese Zustände in ihrer klassisch entwickelten Form, wie sie in England bestehn, geschildert hat: nicht, wie Mülberger meint, weil sie »meinem Rechtsgefühl ins Gesicht schlagen« – wer alle Tatsachen, die seinem Rechtsgefühl ins Gesicht schlagen, in Bücher verwandeln wollte, der hätte viel zu tun – sondern, wie in der Vorrede meines Buchs zu lesen, um dem damals entstehnden, in hohlen Phrasen herumfahrenden deutschen Sozialismus eine tatsächliche Unterlage zu geben durch Beschreibung der von der modernen großen Industrie geschaffnen Gesellschaftszustände. Aber die sogenannte Wohnungfrage lösen zu wollen, das fällt mir allerdings nicht ein, ebensowenig wie ich mich mit den Details der Lösung der noch wichtigeren Eßfrage befasse. Ich bin zufrieden, wenn ich nachweisen kann, daß die Produktion unsrer modernen Gesellschaft hinreichend ist, um allen Gesellschaftsgliedern genug zu essen zu verschaffen, und daß Häuser genug vorhanden sind, um den arbeitenden Massen vorläufig ein geräumiges und gesundes Unterkommen zu bieten. Wie eine zukünftige Gesellschaft die Verteilung des Essens und der Wohnungen regeln wird, darüber zu spekulieren, führt direkt in die Utopie. Wir können höchstens aus der Einsicht in die Grundbedingungen der sämtlichen bisherigen Produktionsweisen feststellen, daß mit dem Fall der kapitalistischen Produktion gewisse Aneignungsformen der bisherigen Gesellschaft unmöglich werden. Selbst die Übergangsmaßregeln werden sich überall nach den augenblicklich bestehnden Verhältnissen zu richten haben, in Ländern kleinen Grundeigentums wesentlich andre sein als in Ländern großen Grundbesitzes usw. Wohin man kommt, wenn man für diese sogenannten praktischen Fragen, wie Wohnungsfrage usw., Einzellösungen sucht, beweist uns niemand besser als Mülberger selbst, der erst auf 28 Seiten auseinandersetzt, wie »der Gesamtinhalt der Lösung der Wohnungsfrage in dem Wort: Ablösung gegeben sei«, um dann, sowie man ihm auf den Leib rückt, verlegen zu stammeln, es sei in der Tat sehr fraglich, ob bei der faktischen Besitzergreifung der Häuser »das arbeitende Volk mehr der Ablösung huldigen werde« oder irgendeiner andern Form der Expropriation.

Mülberger verlangt, wir sollen praktisch werden, wir sollen »den wirklichen praktischen Verhältnissen gegenüber« nicht »nur tote abstrakte Formeln ins Feld führen«, wir sollen »aus dem abstrakten Sozialismus heraus und an die bestimmten konkreten Verhältnisse der Gesellschaft herantreten«. Hätte Mülberger dies getan, so hätte er sich vielleicht große Verdienste um die Bewegung erworben. Der erste Schritt beim Herantreten an die bestimmten konkreten Verhältnisse der Gesellschaft besteht doch wohl darin, daß man sie kennenlernt, daß man sie nach ihrem bestehnden ökonomischen Zusammenhang untersucht. Und was finden wir da bei Mülberger? Zwei ganze Sätze, und zwar:

1. »Was der Lohnarbeiter gegenüber dem Kapitalisten, das ist der Mieter gegenüber dem Hausbesitzer.«

Ich habe S. 6 des Separatabdrucks nachgewiesen, daß dies total falsch ist, und Mülberger hat kein Wort darauf zu erwidern.

2. »Der Stier aber, der« (bei der sozialen Reform) »bei den Hörnern gefaßt werden muß, ist die Produktivität des Kapitals, wie es die liberale Schule der Nationalökonomie nennt, die in Wahrheit nicht existiert, die aber in ihrer scheinbaren Existenz zum Deckmantel aller Ungleichheit dient, welche auf der heutigen Gesellschaft lastet.«

Der Stier, der bei den Hörnern gefaßt werden muß, existiert also »in Wahrheit nicht«, hat also auch keine »Hörner«. Nicht er selbst, sondern seine scheinbare Existenz ist vom Übel. Trotzdem ist die »sogenannte Produktivität« (des Kapitals) »imstande, Häuser und Städte aus dem Boden zu zaubern«, deren Existenz alles, nur nicht »scheinbar« ist. (S. 12.) Und ein Mann, der, obwohl Marx' »Kapital« »auch ihm wohlbekannt« ist, in dieser hülflos verworrenen Weise über das Verhältnis von Kapital und Arbeit radebrecht, unternimmt es, den deutschen Arbeitern einen neuen und bessern Weg weisen zu wollen, und gibt sich aus für den »Baumeister«, der »sich über das architektonische Gefüge der zukünftigen Gesellschaft wenigstens im ganzen und großen klar« ist?

Niemand ist näher »an die bestimmten konkreten Verhältnisse der Gesellschaft herangetreten« als Marx im »Kapital«. Er hat fünfundzwanzig Jahre darauf verwandt, sie nach allen Seiten hin zu untersuchen, und die Resultate seiner Kritik enthalten überall ebenfalls die Keime der sogenannten Lösungen, soweit solche überhaupt heutzutage möglich sind. Das aber genügt Freund Mülberger nicht. Das ist alles abstrakter Sozialismus, tote abstrakte Formeln. Statt die »bestimmten konkreten Verhältnisse der Gesellschaft« zu studieren, begnügt sich Freund Mülberger mit der Lektüre einiger Bände Proudhon, die ihm zwar so gut wie nichts über die bestimmten konkreten Verhältnisse der Gesellschaft bieten, dagegen aber sehr bestimmte konkrete Wunderkuren für alle gesellschaftlichen Übel, und bringt diesen fertigen sozialen Rettungsplan, dies Proudhonsche System, vor die deutschen Arbeiter unter dem Vorwand, er wolle »den Systemen Adieu sagen«, während ich »den umgekehrten Weg wähle!« Um dies zu begreifen, muß ich annehmen, daß ich blind bin und Mülberger taub, so daß eine jede Verständigung zwischen uns rein unmöglich ist.

Genug. Wenn diese Polemik zu weiter nichts dient, so hat sie jedenfalls das Gute, den Beweis geliefert zu haben, was es mit der Praxis dieser sich so nennenden »praktischen« Sozialisten auf sich hat. Diese praktischen Vorschläge zur Beseitigung aller sozialen Übel, diese gesellschaftlichen Allerweltsheilmittel, sind stets und überall das Fabrikat von Sektenstiftern gewesen, die zu einer Zeit auftraten, wo die proletarische Bewegung noch in ihrer Kindheit lag. Auch Proudhon gehört zu ihnen. Die Entwicklung des Proletariats wirft diese Kinderwindeln bald beiseite und erzeugt in der Arbeiterklasse selbst die Einsicht, daß nichts unpraktischer ist, als diese vorher ausgeklügelten, auf alle Fälle anwendbaren »praktischen Lösungen«, und daß der praktische Sozialismus vielmehr in einer richtigen Erkenntnis der kapitalistischen Produktionsweise nach ihren verschiednen Seiten hin besteht. Eine Arbeiterklasse, die hierin Bescheid weiß, wird im gegebnen Falle nie in Verlegenheit sein, gegen welche sozialen Institutionen und in welcher Weise sie ihre Hauptangriffe zu richten hat.


Quelle: Marx/Engels: Werke, Bd. 18, Berlin: Dietz Verlag 1962, S. 264-287. In: http://www.zeno.org - Henricus - Edition Deutsche Klassik GmbH.